Pressemitteilung vom 26.02.2024
(Quelle: Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.)
Baukosten senken – DIN-Normen bauvertraglich vereinfachen
Von: Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Stefan Leupertz, Richter am Bundesgerichtshof a. D., zeigt auf, wie es im Bauvertragsrecht gelingen kann, günstiger mit einfacheren Standards zu bauen, um so zu mehr bezahlbarem Wohnraum zu gelangen – und wie dies rechtssicher zu vereinbaren ist. Denn: Auch einfachere Standards schützen Verbraucher und sichern gute Wohnqualität.
Kostengünstiger und doch nutzerfreundlich bauen – dieses Ziel ist in der aktuellen Wirtschaftslage wichtiger denn je. Nach dem heute geltenden Baurecht muss auch und gerade beim Wohnungsbau eine Menge an technischen Reglungen und Standards beachtet werden, ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Umfang diese wirklich notwendig sind. Oft könnte ohne jede Einschränkung bei der späteren Nutzung einfacher und damit auch erheblich billiger gebaut werden, wenn es denn möglich wäre, dies zwischen Bauauftraggebern und Wohnungskäufern auf der einen – und den Bauausführenden und Auftragnehmern auf der anderen Seite rechtssicher vertraglich festzulegen. Da dies nach dem heute geltenden Recht kaum möglich ist, muss es darum gehen, rechtliche Wege zu finden, um vereinfachtes und kostengünstiges Bauen in der Praxis umsetzbar zu machen.
Pressemitteilung vom 12.12.2023
(Quelle: Reguvis Fachmedien GmbH)
Sachverständigenverband BVS begrüßt Entscheidungen gegen Immobilien-Grundsteuerwertbescheide in Rheinland-Pfalz
Von: Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.
Das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz hat am 27.11.2023 in zwei Fällen wegweisende Entscheidungen gegen Grundsteuerwertbescheide nach dem neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht gefällt. Grundlage dafür sind Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertbescheide sowie an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer. Für den Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V., Berlin, kommt diese Entwicklung nicht unerwartet.
„Wir teilen die Bedenken des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Grundsteuerwertbescheide, und zwar sowohl hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der einzelnen Bescheide als auch hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer", so Ina Viebrok-Hörmann, Bundesfachbereichsleiterin Immobilienbewertung beim BVS und selbst öffentlich bestellte und vereidige Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Pressemitteilung vom 11.12.2023
(Quelle: Reguvis Fachmedien GmbH)