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Aktuelles

Bezahlbares Wohnen wird zum Standortfaktor – Neue Studie zum Mitarbeiterwohnen erschienen

Von: Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Berlin – Der bezahlbare Wohnungsbau ist infolge sich überlagernder Krisen seit geraumer Zeit fast zum Erliegen gekommen. Umso wichtiger ist es auch für Arbeitgeber, sich um die wohnliche Versorgung ihrer Mitarbeiter zu bemühen. Das Mitarbeiterwohnen – traditionell bekannt unter dem Begriff der „Werkswohnung“ –, erlebt seit einigen Jahren ein Comeback. Es bietet zusätzliche Potenziale sowie konstruktive Lösungen für bezahlbares Wohnen. Die Wirtschaft engagiert sich hier mittlerweile in einer großen Bandbreite von Handwerksbetrieben bis hin zu Großkonzernen.

In der neuen Studie „Bezahlbares Wohnen wird zum Standortfaktor“ hat das Institut RegioKontext erneut bundesweit Arbeitgeber – vom Sanitärbetrieb bis hin zum Klinikum – beispielhaft dargestellt. Deren praktische Erfahrungen und Know-how mit dem Mitarbeiterwohnen stehen im Fokus der Untersuchung. In der mittlerweile vierten Studie geht es um aktuelle Entwicklungen mit dem Schwerpunkt Bezahlbarkeit der Angebote, industrielle Vorfertigung im Wohnungsbau, intelligente Flächennutzung, nachhaltige Energiekonzepte und mehr. Zusammen mit den Vorgängerstudien vervollständigt sich damit das Bild über ganz Deutschland, das ein Vorbild zum Nachahmen sein soll.

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Pressemitteilung vom: 11.03.2024

(Quelle: www.gdw.de)

Das ändert sich 2024 für Immobilieneigentümer

Von: Immobilienverband Deutschland IVD

Mit dem Jahreswechsel sind einige Änderungen in der Wohnungs- und Energiepolitik in Kraft getreten, die sowohl Immobilienbesitzer als auch die gesamte Immobilienbranche betreffen.

Wir haben eine Übersicht über die wichtigsten regionalen und bundesweite Änderungen erstellt.

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Pressemitteilung vom 01.01.2024

(Quelle: Reguvis Fachmedien Gmbh)

Absturz der Baugenehmigungen macht anhaltende Wohnungsbaukrise überdeutlich – Bisher eingeleitete Maßnahmen zu wenig und zu langsam

Von: Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Berlin – Die Zahl der genehmigten Wohnungen ist im Gesamtjahr 2023 auf 260.100 gesunken. Das waren 26,6 Prozent oder 94.100 Wohnungen weniger als 2022. Das ist der niedrigste Wert seit 2012. Die Zahl der Baugenehmigungen war 2023 in allen Monaten des Jahres 2023 niedriger als im jeweiligen Vorjahresmonat.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Der massive Einbruch bei den Baugenehmigungen im Jahr 2023 spricht eine eindeutige Sprache: Wir befinden uns in einer tiefen Wohnungsbaukrise. Die bislang von der Regierung eingeleiteten Maßnahmen wirken offenkundig zu langsam und sind zu wenig. Das zarte Pflänzchen der zusätzlichen Milliarde an Förderung für klimafreundlichen Neubau ist zwar ein guter erster Schritt, wird aber erst mittelfristig wirken und reicht insgesamt nicht aus. Deshalb muss die Regierung beim Wohnungsbau endlich Gas geben!

Wir brauchen ein groß angelegtes Zinsförderprogramm für bezahlbaren Wohnungsbau – und zwar jetzt! Es ist absolut unverständlich, warum die politischen Akteure hier nicht endlich handeln. Denn eine Zinssubvention auf ein Prozent würde den Staat durch Steuermehreinnahmen infolge der dann wieder auflebenden Baukonjunktur nicht einmal etwas kosten. Kombiniert mit innovativem Wohnungsbau aus der GdW-Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauen sind dann wieder Neubaumieten von rund 12 Euro pro Quadratmeter – statt aktuell 18 bis 20 Euro – möglich. Der Fördereffekt würde eins zu eins den Mietern zugute kommen.

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Pressemitteilung vom 29.02.2024

(Quelle: Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.)

Heizkostenabrechnungen: Jobcenter übernehmen Kosten bei finanziellen Schwierigkeiten durch hohe Nachforderungen

Von: Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Die Kosten für das Heizen sind insbesondere seit Beginn der Energiekrise in Deutschland stark gestiegen. Viele Mieterinnen und Mieter können dadurch auch in diesem Jahr in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wenn ihnen etwa im Zuge Betriebskostenabrechnung mitgeteilt wird, dass sie hohe Nachzahlungen für das Heizen an die Energieversorger zu leisten haben. Insbesondere bei Mietwohnungen, die mit Fernwärme versorgt werden, gehen die Nachforderungen der Versorger teilweise in vierstellige Beträge.

„Mieter, deren finanzielles Limit durch hohe Nachforderungen der Energieversoger bei den Heizkostenabrechnungen überschritten wird, können eine Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen. Sie erhalten dann Bürgergeld für den Monat der finanziellen Überlastung“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Mit der einmaligen Zahlung sollen die finanziellen Belastungen durch Heizkosten für Mieter abgefedert werden.


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Pressemitteilung vom 26.02.2024

(Quelle: Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.)

Baukosten senken – DIN-Normen bauvertraglich vereinfachen

Von: Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Stefan Leupertz, Richter am Bundesgerichtshof a. D., zeigt auf, wie es im Bauvertragsrecht gelingen kann, günstiger mit einfacheren Standards zu bauen, um so zu mehr bezahlbarem Wohnraum zu gelangen – und wie dies rechtssicher zu vereinbaren ist. Denn: Auch einfachere Standards schützen Verbraucher und sichern gute Wohnqualität.

Kostengünstiger und doch nutzerfreundlich bauen – dieses Ziel ist in der aktuellen Wirtschaftslage wichtiger denn je. Nach dem heute geltenden Baurecht muss auch und gerade beim Wohnungsbau eine Menge an technischen Reglungen und Standards beachtet werden, ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Umfang diese wirklich notwendig sind. Oft könnte ohne jede Einschränkung bei der späteren Nutzung einfacher und damit auch erheblich billiger gebaut werden, wenn es denn möglich wäre, dies zwischen Bauauftraggebern und Wohnungskäufern auf der einen – und den Bauausführenden und Auftragnehmern auf der anderen Seite rechtssicher vertraglich festzulegen. Da dies nach dem heute geltenden Recht kaum möglich ist, muss es darum gehen, rechtliche Wege zu finden, um vereinfachtes und kostengünstiges Bauen in der Praxis umsetzbar zu machen.

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Pressemitteilung vom 12.12.2023

(Quelle: Reguvis Fachmedien GmbH)

Sachverständigenverband BVS begrüßt Entscheidungen gegen Immobilien-Grundsteuerwertbescheide in Rheinland-Pfalz

Von: Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.

Das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz hat am 27.11.2023 in zwei Fällen wegweisende Entscheidungen gegen Grundsteuerwertbescheide nach dem neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht gefällt. Grundlage dafür sind Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertbescheide sowie an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer. Für den Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V., Berlin, kommt diese Entwicklung nicht unerwartet.

„Wir teilen die Bedenken des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Grundsteuerwertbescheide, und zwar sowohl hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der einzelnen Bescheide als auch hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer", so Ina Viebrok-Hörmann, Bundesfachbereichsleiterin Immobilienbewertung beim BVS und selbst öffentlich bestellte und vereidige Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

 

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Pressemitteilung vom 11.12.2023

(Quelle: Reguvis Fachmedien GmbH)

T: 0251-87126-31

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